Flächennutzungsplan, © Markt Mittenwald

Bauleitplanung

Gemeinden wird die kommunale Planungshoheit verfassungsrechtlich garantiert. Sie können Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellen.

Bauleitpläne, sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, diese werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Das Verfahren zur Aufstellung, Ergänzung, Aufhebung oder Änderung von Bauleitplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. 

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiet.Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Bauleitpläne Bayern

 

Rechtskräftige Bebauungspläne

In der unten dargestellten Karte sind alle rechtskräftigen Bebauungspläne des Marktes Mittenwald in gelb dargestellt. Mit Klick auf den gelb markierten Bereich erhalten Sie weitere Informationen zum jeweiligen Plan.

 

Hinweis für im Ausland lebende Deutsche

Termine zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für im Ausland lebende Deutsche sind erst wieder ab September 2025 möglich.
Termine können nur auf Email-Anfragen vergeben werden.

Wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung an Ihrem ausländischen Wohnort.Im Falle eines Wohnortes z.B. in Österreich, ist die Deutsche Botschaft in Wien oder der Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Innsbruck Botschaft / Konsulat Österreich Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Innsbruck zuständig.