Informationspflicht

Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung nachzukommen, informieren wir Sie nachfolgend über die Verarbeitung bei der Erhebung von personenbezogenen Daten.

Für Fragen zum Datenschutz stellen wir Ihnen gerne einen Auszug unserer Informationen online zur Verfügung. Weitere Details hierzu bekommen Sie bei Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Allgemein:

Hauptverwaltung:

 

Ordnungsamt / Standesamt:

Finanzverwaltung:

Bauverwaltung:

 

Die Inhalte dieser Dokumente spiegeln den jetzigen Kenntnisstand wieder
und werden regelmäßig aktualisiert und erweitert.

Hinweis für im Ausland lebende Deutsche

Termine zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für im Ausland lebende Deutsche sind erst wieder ab September 2025 möglich.
Termine können nur auf Email-Anfragen vergeben werden.

Wenden Sie sich bitte an die deutsche Auslandsvertretung an Ihrem ausländischen Wohnort.Im Falle eines Wohnortes z.B. in Österreich, ist die Deutsche Botschaft in Wien oder der Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Innsbruck Botschaft / Konsulat Österreich Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Innsbruck zuständig.